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Beschreibung

Ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden.
Um diese Risiken zu minimieren, schreibt das Infektionsschutzgesetz (IfSG) in § 43 vor, dass Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Belehrung über Hygiene und Infektionsschutz erhalten müssen.

Zielgruppe
Mitarbeitende der Diakonie Rosenheim, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder in Küchen, Gaststätten, Kantinen, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung oder ähnlichen Bereichen tätig sind.
Dazu zählen insbesondere Küchen- und Servicepersonal, Reinigungskräfte, Beschäftigte im Lebensmittelhandel sowie Auszubildende in entsprechenden Berufen.

Inhalte der Belehrung

– Bedeutung des Infektionsschutzgesetzes
– Übertragungswege von Krankheitserregern über Lebensmittel
– Hygienisches Verhalten im Umgang mit Lebensmitteln
– Persönliche Hygiene und Meldepflicht bei Krankheitssymptomen
– Verantwortlichkeiten im Betrieb
– Praktische Hinweise zur Vermeidung von Infektionen in Küche und Service

Ziel der Belehrung
Teilnehmende werden über die wichtigsten Hygieneregeln und gesetzlichen Pflichten informiert, um das Risiko einer Übertragung von Krankheitserregern über Lebensmittel zu verhindern.

Nachweis
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung des Arztes, die als Nachweis der Belehrung gemäß § 43 IfSG gilt.
Diese Bescheinigung ersetzt das frühere Gesundheitszeugnis nach dem Bundesseuchengesetz.
Bereits vorhandene Gesundheitszeugnisse behalten ihre Gültigkeit.

Referentin / Referent

Dr. Med. Fritz Dr. Med. Ihler Hausarzt

Termin(e)

17.12.2025 von 14:00 bis 14:30 Uhr Online

Teilnahmegebühr

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Veranstaltungsort

Online – virtueller Veranstaltungsraum über Software „easymeet24/Zoom“
83043 Online

Kontakt

Dietrich Bonhoeffer Akademie
office@dietrich-bonhoeffer-akademie.de