Unfälle, Krankheiten, altersbedingte Einschränkungen – niemand rechnet gern damit, aber sie gehören zum Leben. Was passiert, wenn wir plötzlich nicht mehr in der Lage sind, für uns selbst zu sprechen oder wichtige Entscheidungen zu treffen?
Und wer darf dann eigentlich entscheiden – über medizinische Behandlungen, finanzielle Angelegenheiten oder Alltagsfragen?
Fragen der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung betreffen uns alle – früher oder später.
Trotzdem werden sie oft aufgeschoben, verdrängt oder nur unvollständig geregelt. Dabei ist es sinnvoll, sich rechtzeitig Gedanken zu machen – für mehr Selbstbestimmung, für Klarheit im Ernstfall, und auch zur Entlastung von Angehörigen.
Vorsorgevollmacht – Verantwortung übertragen
Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, im Ernstfall Entscheidungen für Sie zu treffen – etwa in medizinischen, finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten.
Ohne eine solche Vollmacht kann ein Gericht eine Betreuung anordnen, auch wenn im familiären Umfeld geeignete Personen bereitstehen.
Eine gut durchdachte und rechtssichere Vorsorgevollmacht schafft Klarheit – und schützt Ihre Selbstbestimmung.
Patientenverfügung – den eigenen Willen im Voraus festhalten
Die Patientenverfügung regelt, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – z. B. bei schwerer Krankheit oder am Lebensende.
Sie hilft Ärzt:innen und Angehörigen, im Sinne der betroffenen Person zu handeln, auch wenn diese sich nicht mehr äußern kann.
Sorgfältig formuliert, gibt sie Sicherheit – für alle Beteiligten.
Frühzeitig vorsorgen – für sich und andere
Sich mit diesen Fragen zu befassen, ist nicht leicht, aber verantwortungsvoll. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann gelassener in die Zukunft blicken – und schafft Raum für Klarheit und Entlastung.
Veranstaltungstipp:
Die Dietrich-Bonhoeffer-Akademie widmet diesem Thema eine zweiteilige Reihe:
- 09.10.2025: Vorsorgevollmacht – Rechte, Pflichten, praktische Umsetzung
- 15.10.2025: Patientenverfügung – Medizinische Wünsche verständlich regeln
Beide Abende sind einzeln besuchbar.