Beschreibung
Zum 01.07.2025 ist das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKM-Gesetz) in Kraft getreten.
Das Gesetz bringt weitreichende Veränderungen für die Kinder- und Jugendhilfe sowie für andere Akteure im Kinderschutz mit sich.
Insbesondere die Themen Schutzkonzepte und Datenspeicherung gewinnen an Bedeutung, da Schutzkonzepte nun nicht mehr nur für betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen, sondern für alle Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtend sind.
Mit dem neu eingeführten § 9b SGB VIII werden zudem Einsichtsrechte in Erziehungs-, Eingliederungs-, Heim- und Vormundschaftsakten geregelt. Dabei werden die Leistungserbringer in besonderer Weise einbezogen. Hervorzuheben sind die langen Speicherungsfristen von bis zu 70 Jahren nach Vollendung des 30. Lebensjahres, die künftig auch die Prüfung und Aufbewahrung von Bestandsakten erforderlich machen.
Diese Neuregelungen stellen die Kinder- und Jugendhilfe vor komplexe datenschutzrechtliche und organisatorische Herausforderungen.
In der Brennpunktveranstaltung informiert Prof. Dr. Jan Kepert über die zentralen Inhalte des Gesetzes, seine Auswirkungen auf die Praxis und geben konkrete Hinweise zum Umgang mit den neuen rechtlichen Anforderungen.
Ziele der Fortbildung
– Überblick über das UBSKM-Gesetz und seine Relevanz für die Kinder- und Jugendhilfe
– Klärung der neuen gesetzlichen Anforderungen an Schutzkonzepte
– Verständnis der datenschutzrechtlichen Neuerungen und Speicherpflichten
– Einordnung des § 9b SGB VIII und seiner praktischen Folgen
– Sicherheit im Umgang mit Einsichtsrechten und Datenschutzanforderungen gewinnen
Inhalte
– UBSKM-Gesetz: Hintergrund, Zielsetzung und praktische Umsetzung
– Schutzkonzepte als Pflicht für alle Trägerstrukturen
– Datenschutzrechtliche Aspekte und Speicherfristen
– § 9b SGB VIII: Einsichtsrechte und deren Konsequenzen
– Herausforderungen und Chancen für Einrichtungen und Träger
– Beispiele und Erfahrungsberichte aus der Praxis
Methoden
– Fachvortrag mit Praxisbeispielen
– Diskussion und Austausch mit den Referenten
– Klärung von Fragen aus der Praxis
Diese Veranstaltung richtet sich an Fach- und Führungskräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Einrichtungsleitungen, Datenschutzbeauftragte sowie Trägervertreterinnen und -vertreter, die sich fundiert und praxisorientiert über die neuen gesetzlichen Anforderungen informieren möchten.
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Dietrich Bonhoeffer Akademie
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